Ein Restnutzungsdauergutachten wird vom Finanzamt häufig verlangt, um die steuerliche Abschreibung (AfA) eines Gebäudes realistisch festzulegen. Es ermittelt, wie viele Jahre eine Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – unter Berücksichtigung von Bauzustand, Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Durch ein solches Gutachten kann die Abschreibungsdauer verkürzt und damit die steuerliche Belastung reduziert werden. Ein qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt das Gutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV und bewertet den tatsächlichen Zustand der Immobilie. So erhält der Eigentümer eine objektive und nachvollziehbare Grundlage gegenüber dem Finanzamt, um eine faire und realistische steuerliche Bewertung seines Objekts zu erreichen.