Ertragswertverfahren WertV (§§15-20)
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht (z.B. Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser), Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren), Gemischt genutzte Grundstücke). Das Ertragswertverfahren soll den wirtschaftlichen Wert eines Grundstückes ermitteln. Dieser errechnet sich aus der Jahresrohmiete abzüglich der Bewirtschaftungskosten (= Reinertrag), sowie der Kapitalisierung des Reinertrages. Das Alter und die daraus resultierende Restnutzungsdauer sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Sachwertverfahren WertV (§§21-25)
Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z. B. eigen genutzte Objekte, Ein-/Zweifamilienwohnhäuser, Infrastruktureinrichtungen wie Bahnhöfe, kulturellen Immobilien und militärischen Einrichtungen) angewendet. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich der Wert der Immobilie nicht nach den erzielbaren Einnahmen, sondern nach den Kosten der Herstellung bzw. Wiederbeschaffung bemisst.. Grundsätzlich wird im Sachwertverfahren ermittelt, welche Kosten bei einem Neubau (Ersatz) des zu bewertenden Objektes entstehen würden. Im Anschluss wird die Abnutzung bewertet und abgezogen. Des Weiteren sind sonstige wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Das Sachwertverfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagen, der Wert des Grund und Boden wird im Regelfall im Vergleichswertverfahren bestimmt.

Vergleichswertverfahren WertV (§§ 13-14)
Beim Vergleichswert geht es darum den Wert einer Immobilie mit einer analogen anderen Immobilie zu vergleichen. Das klingt in der Theorie ganz einfach, sieht in der Praxis aber sehr kompliziert aus. Aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen wird der Marktwert einer Immobilie ermittelt. Dabei müssen viele Faktoren beachtet werden um die einzelnen Objekte auch miteinander vergleichen zu können. Das Vergleichswertverfahren kommt vor allem bei Grundstücken in Betracht, die mit weitgehend typisierten Gebäuden, insbesondere Wohngebäuden, bebaut sind. Zu nennen sind insbesondere Eigentumswohnungen, Garagen und Stellplätze sowie teilweise auch Einfamilien-Reihenhäuser.

Discounted -Cash -Flow -Verfahren
Das DCF-Verfahren gehört zu den modernsten im angelsächsischen Raum angewendeten Verfahren. Hierbei werden zukünftige Einnahmen und Ausgaben einzeln auf den Wertermittlungsstichtag abgezinst und aufaddiert. Je nach Bewertungsziel lässt sich so der Kapitalwert der Investition oder der interne Zinsfuß ermitteln. Angewendet wird dieses Verfahren bei der Bewertung von Renditeobjekten.