Es gibt viele unterschiedliche Anlässe, Häuser, Wohnungen, Büros, Gewerbeanlagen oder unbebaute Grundstücke bewerten zu lassen:

  • Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten,
  • z. B. im Erbfall, bei Schenkung oder Scheidung
  • Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
  • Zwangsversteigerungen
  • Anteilsbewertung bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen
  • Renditeprognosen für Investoren
  • Enteignung und Entschädigung
  • Versteigerungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Versicherungsabschluss oder –Änderung
  • Grundstückstausch
  • Vermögensaufstellungen

Zweck einer Wertermittlung ist es in der Regel, einen Interessenausgleich zwischen mindestens zwei Parteien (Menschen) herbeizuführen. Allein schon deshalb ist es klar, dass ein wie auch immer gearteter objektiver Wert, also ein Wert, der unabhängig von der Vorstellung eines der Interessenpartner ist.