Neue Trinkwasserverordnung:

Nach der seit fast einem Jahr geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind auch gewerbliche Vermieter verpflichtet, eine Legionellenuntersuchung durchzuführen, wenn der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fasst oder Warmwasserleitungen mehr als drei Liter Volumen zwischen Speicher und Wasserhahn aufweisen. Damit fallen praktisch alle vermieteten Mehrfamilienhäuser unter die Verordnung. Für Verwalter ergeben sich daraus zusätzliche Aufgaben. Sollten Vermieter oder Verwalter ihren Pflichten noch nicht nachgekommen sein, können sie noch hoffen: Die geltende Prüffrist in der Trinkwasserverordnung soll jetzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesrats bis zum 31.12.2013 verlängert werden – und zwar rückwirkend. Auch neu ist damit die Entscheidung des Bundesrates, die Prüffristen generell auf alle drei Jahre fest zusetzen. Die Bundesregierung muss den Vorschlägen allerdings noch zustimmen. Ursprünglich hätte die Überprüfung bis zum 31.10.2012 erfolgen müssen. Dennoch sollten sich Vermieter und Verwalter mit dem Thema intensiv beschäftigen, damit die Überprüfung bald erfolgen kann.

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